Unsere fachliche Basis:

Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie steht ihr Verhalten und Erleben im Vordergrund der therapeutischen Arbeit. Von ihren konkreten Problemen oder Symptomen ausgehend finden wir in analysierenden Gesprächen Wege, um Ihre Situation möglichst direkt zu verbessern. 

Ihre Gedanken, Bewertungen und Grundüberzeugungen bilden die Grundlage für persönliche, oft unbewusste Verhaltensmuster: Unser Denken beeinflusst unser Tun. Wir als Therapeuten unterstützen Sie dabei, aktiv mit sich in Verbindung zu treten, persönliche Stärken und Schwächen zu erkennen und innere Konflikte aufzulösen. Im geschützten Rahmen der Therapiesitzung helfen Ihnen Verhaltensexperimente dabei, neue oder wieder entdeckte Verhaltensweisen zu verinnerlichen.   

Systemische Therapie

In der Systemischen Therapie, auch Familientherapie genannt, werden Probleme oder Krankheiten als Ausdruck der aktuellen Kommunikations- und Beziehungsbedingungen in einem System gesehen. Im Dialog mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen werden Sie ressourcenorientiert dabei unterstützt, Blockaden aufzulösen und befriedigendere Muster des Zusammenlebens zu entwickeln oder auch neue Lösungen zu (er)finden. Systemische Therapie ein hohes kreatives Potential, sie setzt u.a. Bilder, Metaphern und sog. Familienskulpturen ein, um Beziehungen erfahrbar zu machen.

Für beide Verfahren gilt:

An sich selbst zu reifen bedeutet, einen gemeinsamen Prozess zwischen Therapeuten und Patienten zuzulassen. Am Anfang der Therapie erarbeiten Sie gemeinsam mit der Therapeut:in ihre Ziele, die Sie durch die Therapie erreichen wollen. Sie zu erreichen gelingt dann, wenn persönliches Engagement, Bereitschaft und Motivation mit einer vertrauensvollen Beziehung Hand in Hand gehen. Denn therapeutische Empfehlungen lassen sich nur außerhalb der Sitzungen, in Ihrem persönlichen Alltag umsetzen und dauerhaft manifestieren. 

Dauer und Ablauf

Grundsätzlich gilt: Eine Therapie dauert so kurz wie möglich und so lange wie nötig. 

Welchen Zeitraum sie umfasst, bestimmen individuelle Voraussetzungen und angestrebte Therapieziele. Die Therapiedauer ist zusätzlich abhängig von der Schwere der psychischen Probleme und davon, wie gut es gelingt, die in der Therapie erarbeiteten Veränderungsmöglichkeiten im Alltag umzusetzen oder anzuwenden. Die Spanne reicht von wenigen Sitzungen über einige Monate bis hin zu etwa zwei Jahren. 

Therapien können in Einzel- und Gruppensitzungen stattfinden. Die Sitzungen finden in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus statt, wobei Einzelsitzung 50 Minuten, die Gruppensitzungen meist 100 Minuten dauern. Je nach Therapieverlauf können andere Terminvereinbarungen getroffen werden. 

Fisch III Fisch III

Eine Psychotherapie kann jederzeit beendet werden. Sollten Sie sich mit Ihrem Therapeuten nicht wohl fühlen, können Sie zu einer Kolleg*in aus unserem Team wechseln. 


Erstgespräch

Interessierte kontaktieren uns über unsere und erhalten je nach Kapazitäten einen Termin für ein Erstgespräch. Während diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihren / Ihre Therapeut*in kennen zu lernen, Ihr Anliegen zu schildern und Weiteres über mögliche Behandlungsangebote zu erfahren. Bringen Sie bitte zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Im Anschluss an dieses Gespräch geben wir eine erste Einschätzung über das weitere Vorgehen. Manchmal sind weitere Vorgespräche sinnvoll, um zu überprüfen, ob eine Psychotherapie ratsam ist. Gleichzeitig können Sie entscheiden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Wenn dies für beide Seiten zutrifft, kann im nächsten Schritt ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.

Ärztliche Abklärung

Vor Beginn der Psychotherapie muss ärztlich geklärt sein, dass Ihre Symptome nicht überwiegend körperlich bedingt sind, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist (z. B. Kontrolle des Spiegels der Schilddrüsenhormone) oder Kontraindikationen bestehen. Dies erfolgt über ein Formular (Konsiliarbericht), welches Sie von uns erhalten. Im Normalfall klärt diese Befunde Ihr Hausarzt: Oft reicht eine Unterschrift aus ohne erneute Untersuchung.

In der eigentlichen Therapiephase beginnen wir mit der Arbeit an Ihren Therapiezielen. 

Schweigepflicht

Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn Sie als Patient das nicht möchten. Die Schweigepflicht bezieht sich auch auf Ihre Familienangehörigen und Ihren Arbeitgeber.

Wir dürfen Informationen an Dritte nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben. Ihre Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung und erfährt für den Antrag lediglich die Diagnose. Haus- oder überweisende Fachärzte erhalten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Schweigepflichtsentbindung einen Bericht vom Psychotherapeuten mit Befund und Diagnose.

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen von der Kassenärztlichen Vereinigung finden Sie hier: