FAQ
Wann kann die Behandlung beginnen?
Wenn Sie ihre Angaben zur Therapiesuche eingegeben haben, werden Sie von uns als Therapieinteressent:in geführt und erhalten den nächsten freien Termin. Wann dieser Termin frei wird, lässt sich nur ungefähr einschätzen, da dieser erst frei wird, wenn der Patient geheilt ist und seine Therapie beendet werden kann. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, kann die Therapie meistens in den nächsten Wochen starten.
Gibt es auch Termine am späteren Nachmittag bzw. abends?
Nachmittagstermine sind natürlich sehr nachgefragt. Sollte sich Ihr Termin mit Arbeit oder Schule überschneiden, stellen wir Ihnen gerne eine Terminbestätigung aus.
Wie lange wird meine Therapie dauern?
Die Dauer einer Therapie hängt von der Art und Schwere und der psychischen Belastung ab und variiert je nach Patientin oder Patient. In manchen Fällen ist eine Kurzzeittherapie von 12 bis 24 Sitzungen sinnvoll, in anderen Fällen kann auch eine Langzeittherapie von bis zu 80 Sitzungen erforderlich sein.
Was muss ich tun, damit die Kosten meiner Therapie von der Krankenkasse übernommen werden?
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen nach vorherigem Antrag vollständig übernommen. In jedem Fall muss ein gültiges Versicherungsverhältnis vorliegen. Bringen Sie deshalb Ihre Versicherungskarte zum Erstgespräch mit. Ist das der Fall, muss bei Ihrer Kasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Darum kümmert sich Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut in den ersten Sitzungen und erklärt Ihnen alle wichtigen Schritte dafür.
Muss ich während der Therapie auch zu einem Arzt?
In vielen Fällen nur ein Mal vor Beginn der Psychotherapie. Sie erhalten ein Formular, den Konsilarbericht von uns, in dem Ihr (Haus-)arzt bestätigt, dass Ihre Symptome nicht überwiegend körperlich bedingt sind. Manchmal kann eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich sein (z. B. um Schilddrüsenhormone zu kontrollieren) Wenn ihr Arzt mit Ihren Beschwerden vertraut ist, reicht eine Unterschrift ohne erneute Untersuchung aus.
Können auch privatversicherte Patienteninnen und Patienten behandelt werden?
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung und Beihilfestelle ebenfalls in der Regel problemlos möglich, es gibt jedoch ein paar Dinge, die wir Sie bitten in Ihrem Interesse vor dem ersten Termin abzuklären:
- Deckt ihr Vertrag generell Psychotherapie ab?
- Sind bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen?
- Übernimmt Ihre Versicherung /Beihilfestelle die Behandlungskosten ebenfalls bei einer Psychotherapie durch Psychotherapeut:innen in Ausbildung?
Wie bei Privatversicherten üblich stellen wir die Rechnung für die Behandlung an Sie als Versicherungsnehmer. Die Erstattung durch Ihre Versicherung oder die Beihilfestelle liegt in Ihrer Verantwortung.
Normalerweise beginnt die Behandlung, sobald die Kostenübernahme bewilligt wurde. Wir versuchen, möglichst geringe Wartezeiten auf einen Therapieplatz für Sie entstehen zu lassen.
Falls Sie vor der offiziellen Bewilligung starten wollen, können Sie das auf eigenes Risiko tun.
Erhalten meine Angehörigen oder mein Arbeitgeber Auskünfte über meine Therapie?
Keine Sorge. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn Sie als Patient das nicht möchten. Die Schweigepflicht bezieht sich auch auf Ihre Familienangehörigen und Ihren Arbeitgeber.
Was muss ich zum persönlichen Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie zum ersten persönlichen Gespräch alle Unterlagen ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben mit. Für diesen Termin ist es nicht unbedingt notwendig alle Angaben des Anamnesebogens ausgefüllt zu haben. Hilfreich ist es, die ersten 5 Seiten des Anamnesebogens (Punkt 1 und 2) ausgefüllt zu haben.
Und natürlich: Bringen Sie ihre Versichertenkarte mit!